E-Bikes erfreuen sich in Deutschland und ganz Europa wachsender Beliebtheit. Sie sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch eine praktische Alternative zum Auto, insbesondere im urbanen Raum. Doch mit dem Boom der Elektrofahrräder wächst auch der Bedarf an klaren gesetzlichen Regelungen.

Im Jahr 2025 gelten in Deutschland einige neue oder aktualisierte Vorschriften rund um das Thema E-Bike. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu Helmpflicht, Versicherung, Tempolimit und weiteren rechtlichen Aspekten.

ein Mann auf ENGWE L20 3.0 Boost

Was ist ein E-Bike und welche Kategorien gibt es?

Bevor wir uns den E-bike Gesetze widmen, ist es wichtig, die unterschiedlichen Arten von E-Bikes zu verstehen. Im deutschen Recht wird klar zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs unterschieden:

  • Pedelecs: Die am weitesten verbreitete Form. Der Motor unterstützt nur beim Treten, bis max. 25 km/h. Kein Führerschein nötig.
  • S-Pedelecs: Schnellere Version mit Unterstützung bis 45 km/h. Führerschein, Versicherung und Helm sind Pflicht.
  • E-Bikes (im engeren Sinne): Diese können auch ohne Treten per Knopfdruck fahren, ähnlich wie ein Mofa. Auch hier gelten strengere Regeln.

Weiter lesen: Kann man ein E-Bike in Europa ohne Treten fahren?

Helmpflicht 2025: Wann ist ein Helm vorgeschrieben?

Bevor man mit dem E-Bike losfährt, sollte man sich über die geltenden E-Bike Regeln im eigenen Land informieren.

Für klassische Pedelecs besteht weiterhin keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen – vor allem bei höheren Geschwindigkeiten oder im Stadtverkehr.

Anders sieht es bei S-Pedelecs und E-Bikes mit Eigenantrieb aus:

  • Für diese gilt 2025 weiterhin eine Helmpflicht.
  • Erlaubt sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen (Motorradhelme oder spezielle S-Pedelec-Helme).

Dank klarer Pedelec-Regeln wissen Fahrer genau, wann ein Helm oder eine Versicherung nötig ist – und wann nicht.

eine Dame mit einem Helm auf ENGWE EP-2 Pro

Versicherungspflicht: Braucht mein E-Bike ein Kennzeichen?

Nicht jedes E-Bike braucht eine Versicherung – aber viele Fahrerrinnen sind sich nicht sicher, ob ihr Modell darunterfällt. Zwischen dem e-Bike-25-km/h-Gesetz und dem e-Bike-45-km/h-Gesetz besteht ein deutlicher Unterschied. Die Regelung 2025 sieht wie folgt aus:

  • Pedelecs bis 25 km/h: Keine Versicherungspflicht, da sie rechtlich wie Fahrräder gelten.
  • S-Pedelecs bis 45 km/h und E-Bikes mit Eigenantrieb: Versicherungspflichtig. Hier ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich, ähnlich wie bei einem Mofa.
  • Zusätzlich ist für S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis nötig, die vom Hersteller mitgeliefert wird oder beim TÜV beantragt werden kann.

Achtung: Wer ein versicherungspflichtiges E-Bike ohne Kennzeichen fährt, riskiert ein Bußgeld und den Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfällen.

Tempolimit und Verkehrsregeln für E-Bikes

Auch für E-Bikes gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der StVO – mit einigen Besonderheiten:

  • Pedelecs bis 25 km/h dürfen auf Radwegen fahren.
  • S-Pedelecs dürfen nicht auf Radwegen fahren – auch nicht, wenn diese für Fahrräder freigegeben sind. Sie müssen die Straße nutzen.
  • Tempolimit: Auch wenn der Motor nur bis 25 oder 45 km/h unterstützt, dürfen E-Bikes bergab oder durch Treten schneller fahren – sofern es die StVO erlaubt.
  • In Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen mit Fahrradfreigabe gelten je nach Kommune besondere Regeln, die auch E-Bike-Fahrerrinnen betreffen.

ein Mann auf ENGWE MapFour N1 Pro

Führerschein und Altersgrenze

Für Pedelecs ist kein Führerschein erforderlich und es gibt keine Altersgrenze – theoretisch dürfen auch Kinder fahren.

Für S-Pedelecs oder E-Bikes mit eigenem Antrieb gelten 2025 folgende Anforderungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Erforderlich: Führerschein der Klasse AM (kann ab 15 Jahren erworben werden)
  • Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht bei E-Bikes über 25 km/h nicht mehr aus

Mitnahme von E-Bikes im ÖPNV und Zug

Ein oft übersehener Aspekt: Die Mitnahme von E-Bikes im Zug oder in Bus und Bahn. 2025 setzen viele Verkehrsverbünde auf neue Regelungen:

  • Viele Regionalbahnen erlauben die Mitnahme von Pedelecs, allerdings oft nur mit Fahrradticket.
  • S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge und sind in vielen Verkehrsmitteln nicht erlaubt.
  • In Fernzügen der Deutschen Bahn kann die Mitnahme von E-Bikes eingeschränkt sein – vorher informieren!

E-Bike-Tuning: Was ist erlaubt?

Das Tuning von E-Bikes – also das Aufheben der Geschwindigkeitsbegrenzung – bleibt auch 2025 illegal, wenn es auf öffentlichen Straßen geschieht. Wer erwischt wird, verliert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern kann auch strafrechtlich belangt werden.

Nur auf privatem Gelände ist ein getuntes E-Bike legal fahrbar.

Deshalb ist es umso wichtiger, direkt ein leistungsstarkes E-Bike zu wählen, das auch ohne illegales Tuning überzeugt – wie zum Beispiel die Modelle von ENGWE.

ENGWE-Modelle im Überblick: Konform mit den E-Bike Gesetze

Alle ENGWE-Modelle erfüllen die Anforderungen des Pedelec-Gesetzes in der EU – inklusive 250-Watt-Motor und Tretunterstützung:

1. ENGWE L20 3.0 Boost

Das ENGWE L20 3.0 Boost ist mit einem 250-Watt-Motor ausgestattet, der vollständig den europäischen E-Bike-Vorgaben entspricht. Die TÜV-Zertifizierung garantiert zusätzliche Sicherheit und Qualität. Ein besonderes Highlight ist die Boost-Taste, die ein sofortiges Drehmoment von bis zu 75 Nm freisetzt – ideal für schnelle Anfahrten oder Steigungen. Trotz seiner Kraft bleibt das Modell kompakt und überzeugt durch eine komfortable Vollfederung, die auch bei längeren Fahrten höchsten Fahrkomfort bietet.

ENGWE L20 3.0 Boost

2. ENGWE L20 3.0 Pro

Wie auch das L20 3.0 Boost Modell ist das ENGWE L20 3.0 Pro mit einem leistungsstarken, gesetzeskonformen 250-Watt-Motor ausgestattet und TÜV-zertifiziert. Zusätzlich zur Vollfederung und dem faltbaren Design bietet das Pro-Modell eine intelligente Diebstahlsicherung, die das E-Bike noch besser für den urbanen Alltag ausstattet. Robust, flexibel und sicher – ein echtes Multitalent unter den City-E-Bikes.

ENGWE L20 3.0 Pro

3. ENGWE MapFour N1 Air

Das ENGWE MapFour N1 Air ist das erste E-Bike von ENGWE mit einem ultraleichten Carbonrahmen – und bringt lediglich 15,6 kg auf die Waage. Ideal für die urbane Mobilität, kombiniert es ein elegantes Design mit einem 250-Watt-Motor, der sich perfekt für den täglichen Stadtverkehr eignet. Durch integrierte IoT-Technologie inklusive GPS-Tracking und intelligenter Diebstahlsicherung bietet dieses Modell smarte Sicherheit auf dem neuesten Stand der Technik.

ENGWE MapFour N1 Air

4. ENGWE MapFour N1 Pro

Der MapFour N1 Pro setzt noch einen drauf: Mit einem 250-Watt-Mittelmotor und einem beeindruckenden Drehmoment von 80 Nm bietet er ein besonders kraftvolles Fahrerlebnis. Wie das N1 Air besteht auch dieses Modell aus hochwertigem Trek-Level-Carbon, das sowohl Leichtigkeit als auch Stabilität garantiert. Zusätzlich sorgen smarte Sicherheitsfunktionen für umfassenden Schutz – sowohl unterwegs als auch im Stand.

ENGWE MapFour N1 Pro

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Fazit

Mit dem richtigen Wissen zu den aktuellen E-Bike Gesetze 2025 bist du sicher unterwegs. Ob Helm, Versicherung oder Tempolimit – die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind klar geregelt, aber oft nicht bekannt. Informiere dich also vor dem Kauf oder vor der nächsten Fahrt über dein Modell und seine rechtliche Einordnung.

Für die meisten Nutzerrinnen reicht ein klassisches Pedelec völlig aus – ohne Führerschein oder Versicherungspflicht. Wer jedoch auf mehr Geschwindigkeit setzt, sollte sich unbedingt mit den strengeren Vorschriften für S-Pedelecs vertraut machen.

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