Erwerb eines E-Bikes – Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug
Der Erwerb eines E-Bikes, ob als neues oder gebrauchtes Fahrzeug, ist ein aufregendes und vielversprechendes Ereignis. Innerhalb kurzer Zeit können Sie längere Entfernungen zurücklegen und gleichzeitig die Umwelt und Ihre Reifen schonen. In diesem Bereich bestehen auch Gefahren. Wenn das Fahrrad privat gekauft wird, kommt alles darauf an, ob und wie ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde: Ein unvollständiger oder nicht vorhandener Kaufvertrag wird zu teuren Missverständnissen und rechtlichen Problemen führen. Für Ihre Sicherheit bieten wir unseren ultimativen Leitfaden zum Thema. Hier finden Sie alles über den E-Bike-Kaufvertrag und die detaillierte Checkliste für die Fahrzeugübergabe sowie wichtige Tipps für die Auswahl des richtigen Produkts. Es ist an der Zeit, Ihre vorbehaltslose Freude zu versichern und sich auf Ihr nächstes Abenteuer vorzubereiten!
Frage 1: Was ist ein E-Bike-Kaufvertrag und warum ist er unerlässlich?
Ein Kaufvertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, in dem die Bedingungen des Verkaufs festgehalten werden. Nur wenn diese Bedingungen von Verkäufer und Käufer akzeptiert werden, gelten sie als legal. Obwohl mündliche Verträge nicht illegal sind, ist es in der Praxis sehr schwierig, sie zu beweisen. Im Fall des E-Bike-Kaufs verhindert ein schriftlicher Vertrag spätere Streitigkeiten. Der Käufer erwirbt eine komplexe Ausrüstung wie ein E-Bike. Zu den verschiedenen Funktionen des Vertrags zählen:
A) Eigentum:
Dies bedeutet, dass der Käufer des E-Bikes sein Eigentum nachweist. Das ist für die Versicherung und den möglichen Weiterverkauf erforderlich.B) Zustand:
Der Vertrag zeigt klar und deutlich, welche Mängel, Defekte und welches Zubehör vorhanden sind.Für die rechtliche Regelung gilt: Im privaten Verkaufsbereich gibt es die „Sachmängelhaftung“ (Gewährleistung). Das bedeutet, dass der Verkäufer zwei Jahre lang für Mängel haftet, die schon bei der Übergabe bestanden. Bei einem Privatverkauf kann dies jedoch durch einen besonderen Satz im Vertrag effektiv ausgeschlossen werden. Ohne einen solchen schriftlichen Vertrag mit diesem Satz riskieren private Verkäufer, für spätere Mängel zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die normale und wirksame Formulierung hierfür ist: „Das Elektrofahrrad wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Freifahrtschein, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache gegeben hat.
Frage 2: Welche Informationen MÜSSEN in einem E-Bike-Kaufvertrag enthalten sein?
Checkliste:
Ein vollständiger Vertrag ist der beste Schutz für Sie. Nehmen Sie sich die Zeit, die Punkte sorgfältig auszufüllen. Eine gute Vorlage sollte alle wichtigen Aspekte abdecken.
Partei A: Verkäufer & Käufer
- Verkäufer: Vollständiger Name, Adresse, Telefon, Ausweisnummer
- Käufer: Vollständiger Name, Adresse, Telefon, Ausweisnummer
Punkt B: Das Elektrofahrrad
- Hersteller und Modell: z.B. Cube, Haibike, Kalkhoff usw., genaue Modellbezeichnung
- Rahmennummer: Sehr wichtig!
- Farbe: Genaue Farbe
- Kaufdatum / Alter: Jahr der Originalrechnung
- Kilometerstand: Gesehen und notiert
Abschnitt C: Herz des Fahrrads – Der Akku
- Hersteller: z.B. Bosch, Shimano, Brose usw.
- Kapazität: Angabe in Wh (Wattstunden)
- Alter des Akkus oder Anzahl der Ladezyklen
- Aktueller Zustand: Lädt er und funktioniert er?
- Reichweitenangaben: Seien Sie ehrlich bei bekannten Reichweitenveränderungen.
Abschnitt D: Zubehör und allgemeine Vereinbarungen
In diesem Bereich werden wichtige Punkte wie mitverkauftes Zubehör, bekannte Mängel und die Unfallhistorie festgehalten.
Mitverkauftes Zubehör:
- Ladegerät
- Schlüssel, Bedienungsanleitung
- Originalrechnung
- Fahrradcomputer, spezielle Pedale, Gepäckträger etc.
Bekannte Mängel oder Schäden:
- z.B. Kratzer, Dellen, bevorstehende Wartung, abgenutzte Bremsbeläge. Ehrlichkeit ist der Schlüssel, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch kleinste Mängel sollten angegeben werden.
Unfallfreiheit:
- Der Verkäufer bestätigt, dass das E-Bike unfallfrei ist oder listet bekannte Unfallschäden auf.
Abschnitt E: Kaufpreis und Übergabe
Hier werden der Preis und die Modalitäten der Übergabe vereinbart.
- Kaufpreis
- Zahlungsart
- Bestätigung der Übergabe von Fahrrad und Dokumenten
Abschnitt F: Die entscheidende Klausel
- Gewährleistungsausschluss (siehe Frage 1)
Abschnitt G: Ort, Datum und Unterschriften
- Verkäufer und Käufer unterzeichnen den Vertrag. Jeder erhält eine Kopie.

Frage 3: Worauf sollte ich beim Kauf eines gebrauchten E-Bikes vor Ort besonders achten?
Der beste Vertrag nützt nichts, wenn Sie das Rad nicht gründlich prüfen. Planen Sie genug Zeit für eine Inspektion und eine Probefahrt ein. Es ist auch hilfreich, einen sachkundigen Freund mitzunehmen.
Ihre Checkliste für die Inspektion:
Akku:
- Sichtprüfung: Suchen Sie nach Rissen oder Beschädigungen am Gehäuse.
- Funktionsprüfung: Lässt sich der Akku leicht entnehmen und wieder einsetzen?
- Ladefunktion: Schließen Sie das Ladegerät an. Leuchtet die Ladeanzeige?
- Fragen an den Verkäufer: Wie alt ist der Akku? Wie wurde er gelagert (z.B. im Winter)?
Motor und Antrieb:
- Unterstützung: Setzt die Motorunterstützung sanft und zuverlässig ein?
- Geräusche: Achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche wie Ticken, Knacken oder Schleifen vom Motor.
- Schaltung: Schalten Sie alle Gänge durch. Springt die Kette sauber und schnell?
Bremsen:
- Sichtprüfung: Sind die Bremsscheiben riefenfrei? Wie viel Belag ist auf den Bremsklötzen noch vorhanden?
- Funktionsprüfung der Bremsen: Ziehen Sie an beiden Bremshebeln. Gibt es einen klaren Druckpunkt oder fühlen sie sich schwammig an? Greifen sie fest und gleichmäßig?
Rahmen und Gabel:
- Vergleichen Sie die Rahmennummer am Rad mit der im Vertrag.
- Suchen Sie nach Haarrissen, Dellen oder Verformungen am gesamten Rahmen, insbesondere an den Schweißnähten. Dies kann ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Elektronik und Display:
- Display-Funktionen: Ist die Anzeige klar und gut lesbar oder gibt es Pixelfehler?
- Bedienung: Funktionieren alle Knöpfe? Lassen sich die Unterstützungsstufen und andere Modi (z.B. Licht) problemlos schalten?
- Beleuchtung: Prüfen Sie Vorder- und Rücklicht.
Frage 4: Wie wähle ich das richtige E-Bike für mich?
Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, müssen Sie sicher sein, dass das Modell zu Ihnen passt. Es gibt für jeden Lebensbereich das richtige Elektrofahrrad.
City-E-Bikes:
Ideal, um jeden Tag zur Arbeit oder zum Einkaufen zu radeln. Sie sind perfekt geeignet für eine entspannte Fahrt durch die Stadt und bieten eine bequeme, aufrechte Sitzposition.
Trekking-E-Bikes:
Diese Allrounder sind robuster als City-Bikes und eignen sich hervorragend für den täglichen Gebrauch, aber auch für Radtouren auf befestigten Wegen und in leicht hügeligem Gelände.
E-Mountainbikes (E-MTBs):
Mit ihrem robusten Design und starker Federung wurden sie für den Einsatz im Gelände und auf Waldwegen entwickelt.
Faltbare Fat-Tire E-Bikes:
Eine junge und vielseitige Kategorie, perfekt für Pendler und Abenteurer. Fat-Tire-Bikes zeichnen sich durch besonders breite Reifen aus. Zusammen mit einem Faltrahmen ergeben sie ein äußerst geländegängiges und gleichzeitig praktisches Modell.
Beispielsweise ist das Engwe EP-2 Boost in dieser Kategorie zu erwähnen. Als E-Bike eines innovativen Herstellers bietet es Leistung, Vielseitigkeit und Flexibilität in einem. Der 250-W-Motor, geregelt von einem Drehmomentsensor, der die Unterstützung sehr weich und intuitiv an die Kurbelbewegung anpasst, überwindet sogar steile Anstiege mithilfe seiner 55 Nm „Boost“-Funktion. Die Fat-Tires der Größe 20 x 4,0 bieten auf jedem Untergrund, von Asphalt bis zu Schotterstraßen, optimalen Komfort und Grip. Eine Reichweite von bis zu 120 km wird dank dem entnehmbaren 48V 13Ah Akku gesichert und ermöglicht sorgenfreies Fahren. Das Faltmodell ermöglicht das einfache Verstauen des Fahrrads. Der stabile Rahmen, die 180-mm-Scheibenbremsen und das Shimano 7-Gang-Getriebe ermöglichen sicheres Fahren in der Stadt und im Gelände.

Was sind die häufigsten Fehler und rechtlichen Fallstricke?
Vermeiden Sie die folgenden Fehler beim E-Bike-Kauf:
- Kein schriftlicher Vertrag: Mündliche Zusagen sind vor Gericht schwer zu beweisen. Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Vertrag.
- Fehlende oder manipulierte Rahmennummer: Wenn die Rahmennummer fehlt oder manipuliert wurde, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen. Es könnte sich um Diebesgut handeln.
- Den Akku ignorieren: Der Akku ist die teuerste Komponente. Ein schwacher Akku führt zu hohen Folgekosten von Hunderten von Euro. Fragen Sie direkt nach Alter und Zustand.
- Keine Probefahrt: Probleme mit Motor, Schaltung oder Bremsen entdecken Sie oft nur bei einer Probefahrt. Testen Sie das Rad idealerweise auch auf einer leichten Steigung.
- Sich unter Druck setzen lassen: Wenn der Verkäufer Ihnen keine Zeit für eine gründliche Prüfung gibt, ist Vorsicht geboten. Verschieben Sie den Kauf im Zweifel.
- Fehlinterpretation des Haftungsausschlusses: Ein Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn Sie nachweisen können, dass der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Zusammenfassung
Ein E-Bike-Kaufvertrag ist mehr als eine Formalität – er ist Ihre Absicherung für einen fairen und sicheren Handel. Durch die Verwendung der Checklisten aus diesem Artikel und das Wissen um die potenziellen Fallstricke reduzieren Sie Ihr Risiko erheblich. Sie stellen sicher, dass Ihr Kauf dem entspricht, wofür Sie bezahlen und dass Sie rechtlich abgesichert sind. Nehmen Sie sich die Zeit für einen soliden Vertragsschluss.
Wir wünschen Ihnen viele Kilometer Spaß mit Ihrem neuen E-Bike. Kommen Sie sicher an Ihr Ziel!