E-Bikes erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Sie bieten nicht nur eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, sondern auch eine bequeme Möglichkeit, längere Strecken ohne große körperliche Anstrengung zurückzulegen. Doch gerade beim Thema E-Bike mit Gasgriff herrscht oft Unsicherheit. Viele stellen sich die Frage: Ist ein E-Bike mit Gasgriff in Deutschland überhaupt erlaubt?

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die rechtlichen Grundlagen, Unterschiede zwischen den E-Bike-Typen und was beim Kauf oder der Nutzung eines solchen Fahrzeugs zu beachten ist.

zwei Leute fahren mith ENGWE E26 E-Bikes

Was ist ein Gasgriff beim E-Bike?

Ein Gasgriff beim E-Bike funktioniert ähnlich wie bei einem Mofa oder Motorrad: Durch das Drehen am Griff beschleunigt das Fahrzeug, ohne dass der Fahrer in die Pedale treten muss. Das unterscheidet sich grundlegend von den meisten Pedelecs, bei denen der Elektromotor nur dann Unterstützung bietet, wenn aktiv getreten wird.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike: Ein Überblick

In Deutschland werden elektrisch betriebene Fahrräder in drei Hauptkategorien eingeteilt:

1. Pedelecs (Pedal Electric Cycle)

  • Unterstützung bis 25 km/h
  • Nur während des Tretens aktiv
  • Keine Helmpflicht, keine Zulassung notwendig
  • Rechtlich als Fahrrad eingestuft

2. S-Pedelecs (Speed-Pedelecs)

  • Unterstützung bis 45 km/h
  • Trittunterstützung, jedoch stärkere Motorleistung
  • Versicherung, Führerschein (AM) und Helm vorgeschrieben
  • Keine Nutzung von Radwegen erlaubt

3. E-Bikes im engeren Sinne (mit Gasgriff)

  • Fahren auch ohne Treten möglich
  • Je nach Modell auf 20 oder 45 km/h begrenzt
  • Rechtlich häufig als Kleinkraftrad eingestuft
  • Führerschein, Versicherung und Zulassung erforderlich

Sind E-Bikes mit Gasgriff in Deutschland erlaubt?

Ja – aber nicht uneingeschränkt.

E-Bikes mit Gasgriff sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gelten strengere gesetzliche Vorschriften als bei herkömmlichen Pedelecs. Sobald ein E-Bike allein durch Betätigen eines Gasgriffs fahren kann – also ohne Tretunterstützung –, zählt es nicht mehr als Fahrrad, sondern fällt unter die Kategorie Kleinkraftrad.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Begrenzte Leistung: Maximal 500 Watt bei reinem Gasbetrieb (meist 250–500 Watt bei zulässigen Modellen).
  • Begrenzte Geschwindigkeit: Maximal 20 km/h ohne Treten (bis 6 km/h ist auch bei Pedelecs mit Anfahrhilfe erlaubt).
  • Versicherungspflicht: Ein Versicherungskennzeichen ist zwingend erforderlich.
  • Führerschein: Mindestens Führerscheinklasse AM (ab 16 Jahren).
  • Helmpflicht: Ein geeigneter Helm muss getragen werden.
  • Zulassung: In vielen Fällen ist eine Betriebserlaubnis notwendig.
  • Keine Radwege: Die Nutzung von Radwegen ist meist nicht gestattet.

Die 6-km/h-Grenze: Eine Sonderregelung

Manche Pedelecs verfügen über eine Anfahrhilfe mit Gasgriff, die bis zu 6 km/h unterstützt – zum Beispiel beim Anfahren am Berg. Diese Art von Gasgriff ist zulässig, solange die maximale Geschwindigkeit nicht überschritten wird und der Motor nur beim Treten über 6 km/h aktiv ist. Hier gelten dieselben Regeln wie für ein normales Pedelec.

drei Leute unterhalten sich neben ENGWE M20 E-Bike

Vorteile und Nachteile eines E-Bikes mit Gasgriff

Vorteile:

  • Ideal für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Bequemes Fahren ohne körperliche Anstrengung
  • Schnelle Fortbewegung, besonders im urbanen Raum

Nachteile:

  • Strengere gesetzliche Auflagen
  • Höhere Kosten durch Versicherung und Zulassung
  • Keine Nutzung von Fahrradwegen erlaubt
  • Gefahr der Verwechslung mit einem normalen Pedelec → Bußgelder möglich

Was droht bei Verstoß gegen die Vorschriften?

Wer ein Fahrrad mit Gasgriff fährt, das nicht korrekt zugelassen ist oder ohne Versicherung unterwegs ist, macht sich strafbar. Mögliche Konsequenzen:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Geldstrafe oder Punkte in Flensburg
  • Verstoß gegen Versicherungspflicht: Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz
  • Nutzung von Radwegen: Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro
  • Fahren ohne Helm: Bußgeld und erhöhtes Verletzungsrisiko

Alternative: E-Bikes mit Boost-Taste – legal und unkompliziert

Während ein Elektrofahrrad mit Gasgriff zahlreiche gesetzliche Hürden mit sich bringen, gibt es eine clevere Alternative: Pedelecs mit Boost-Taste (auch Power-Button oder Turbo-Funktion genannt). Diese E-Bikes verfügen über eine Zusatzfunktion, die für kurzzeitige Leistungsspitzen sorgt – etwa beim Anfahren am Berg oder beim Überholen. Der entscheidende Vorteil: Sie gelten weiterhin als Fahrrad, solange die Unterstützung ausschließlich beim Treten aktiv ist und die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.

Empfohlene E-Bikes mit Boost-Funktion

1. ENGWE L20 Boost

Die ENGWE L20 Boost ist ein komfortables City-E-Bike mit tiefem Einstieg und robuster Federung – ideal für den Alltag und Stadtverkehr. Die integrierte Boost-Taste liefert 75 Nm Drehmoment, was ein kraftvolles Anfahren an Steigungen oder bei Ampelstarts ermöglicht – ohne E Bike Gashebel, aber mit legalem Extra-Schub. Besonders hervorzuheben sind der bequeme Sattel, die breiten Reifen für mehr Stabilität sowie der abnehmbare 48V Akku mit hoher Reichweite.

ENGWE L20 Boost - Alternativen zu E-Bikes mit Gasgriff

2. ENGWE EP-2 Boost

Das ENGWE EP-2 Boost-Modell ist ein faltbares E-Bike mit Power und Flexibilität für Abenteuer und Pendler. Dank der Boost-Taste mit satten 55 Nm Drehmoment genießen Sie ein blitzschnelles Anfahren – ideal beim Überholen oder an Steigungen. Mit seinem faltbaren Aluminiumrahmen, dem 250W Motor und der fetten Bereifung (20x4 Zoll) ist es der perfekte Begleiter für Stadt und Gelände.

ENGWE EP-2 Boost - Eine Alternative zum Fahrrad mit Gasgriff

3. ENGWE L20 3.0 Boost

Das ENGWE L20 3.0 Boost verfügt über eine legale Boost-Taste nach EU-Norm, die beim Treten für zusätzlichen Schub sorgt – ganz ohne Führerscheinpflicht. Dank voller Federung und 8A-Schnellladegerät ist es ideal für komfortable und spontane Fahrten. Der robuste Aluminiumrahmen ist faltbar, was das Bike besonders praktisch für Stadtbewohner oder Pendler macht. Mit TÜV-Zertifizierung, 250W-Motor und 75 Nm Drehmoment ist es ein rundum leistungsstarkes und legales E-Bike für den Alltag.

ENGWE L20 3.0 Boost - Eine Alternative zum E-Bike mit Gasgriff

E-Bike Gasgriff nachrüsten: Was ist erlaubt und möglich?

Viele E-Bike-Besitzer fragen sich, ob man einen Gasgriff nachrüsten kann, um das Fahren noch komfortabler zu gestalten. Grundsätzlich gilt: Ein einfaches Nachrüsten des Gasgriffs am E-Bike ist nicht ohne Weiteres erlaubt, da dadurch die rechtliche Einstufung des Fahrzeugs verändert werden kann – es wird möglicherweise als Kleinkraftrad eingestuft, was Führerschein-, Versicherungs- und Zulassungspflichten nach sich zieht.

Besonders oft suchen Nutzer nach Möglichkeiten, den Himiway Gasgriff freizuschalten, da viele Modelle technisch bereits vorbereitet sind, jedoch aus rechtlichen Gründen vom Hersteller deaktiviert wurden. Hier sollte man sehr vorsichtig sein: Das manuelle Freischalten kann zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.

Auch bei bekannten Systemen wie Bosch ist das Thema sensibel. Wer versucht, ein E-Bike Gasgriff nachrüsten Bosch-System zu modifizieren, sollte wissen, dass dies in der Regel vom Hersteller nicht unterstützt wird und sogar zu Garantieverlust führen kann. Bosch-Systeme sind auf reinen Pedalbetrieb ausgelegt, weshalb nachträgliche Umbauten technisch und rechtlich kritisch zu bewerten sind.

Fazit

Wer ein E-Bike mit Gasgriff kaufen möchte, sollte sich vor der Inbetriebnahme genau informieren. Solche Fahrzeuge sind in Deutschland zwar erlaubt, gelten aber nicht mehr als Fahrräder, sondern oft als motorisierte Kleinkrafträder mit entsprechendem Regelwerk.

Für die meisten Freizeitfahrer und Pendler reicht ein klassisches Pedelec ohne Gasgriff völlig aus. Wer jedoch auf ein E-Bike mit Gasgriff angewiesen ist – etwa aus gesundheitlichen Gründen – kann durchaus eine legale Lösung finden, muss aber mit höherem Aufwand und zusätzlichen Pflichten rechnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein Gasgriff am E-Bike bis 25 km/h erlaubt?

Nein – nicht ohne Tretunterstützung. Nur eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist bei Pedelecs zulässig.

Kann ich mit einem E-Bike mit Gashebel den Radweg benutzen?

In der Regel nicht, da diese E-Bikes als Kleinkrafträder gelten.

Gibt es Unterschiede zwischen einem E-Bike mit Gasgriff 25 km/h und 45 km/h?

Ja, die Unterschiede sind sowohl rechtlich als auch technisch erheblich.

Ein E-Bike mit Gasgriff 25 km/h gilt in vielen Fällen noch als Leichtmofa oder Kleinkraftrad mit geringeren Anforderungen, während ein E-Bike mit Gasgriff 45 km/h deutlich strengeren Vorschriften unterliegt – vergleichbar mit einem S-Pedelec. Für beide Varianten sind in Deutschland eine Versicherung sowie eine Betriebserlaubnis notwendig, doch beim 45-km/h-Modell ist zusätzlich ein Führerschein der Klasse AM und ein geeigneter Helm vorgeschrieben. Zudem dürfen beide Typen in der Regel nicht auf Radwegen genutzt werden.

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